42. ÖFR-GENEALOGENSTAMMTISCH.IN.MISTELBACH: Uneheliche Kinder

„Das Rechtsverhältniß zwischen Aeltern und Kindern ist verschieden, je nachdem es aus einem ehelichen oder unehelichen Beyschlafe, oder durch Annahme an Kindesstatt oder Uebernahme in die Pflege entstanden ist.“1) Vor allem im 17. Jahrhundert sind in den Matriken immer wieder Begriffe wie Bankert, Bastard, Hurenkind, spurius, natürliches oder illegitimes Kind…

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Gesucht: Vorfahren oder Verwandte, die über ein Findelhaus zu Pflegeeltern kamen

Übergabe von Findelkindern an Pflegefrauen

Von 1788 an wurde unter Joseph II. die Wiener Findelanstalt in der Wiener Alservorstadt angesiedelt, 1910 wurde sie nach Gersthof verlegt, sie erhielt nun die Bezeichnung „Niederösterreichisches Landeszentral-Kinderheim“. Nach der Trennung Wiens von Niederösterreich übernahm die Stadt am 1. Jänner 1922 die Anstalt und benannte sie „Zentralkinderheim der Stadt Wien“.…

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