Totenbeschauprotokolle Wiens 1648 – 1920 nun online auf FamilySearch

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Die ersten Hinweise auf eine Totenbeschau in Wien finden sich im Jahr 1570, das Totenbeschreibamt lässt sich ab Anfang des 17. Jahrhunderts nachweisen. Sein Zuständigkeitsbereich beschränkte sich zuerst auf die Stadt, 1705 wurde der Wirkungsbereich auf die Vorstädte ausgedehnt, sodass das gesamte Gebiet innerhalb des Linienwalls erfasst war. Ab 1892 kamen auch die Vororte außerhalb des Gürtels, 1906 auch Floridsdorf und 1909 Strebersdorf hinzu.

Erfasst wurden alle Versorbenen Personen ausgenommen die Familie des Landesherren und auswärtige Geschäftsträger, in der ersten Periode fehlen auch Ordensangehörige, die in eigenen Friedhöfen bestattet wurden, und der hohe Adel. Hingerichtete Personen wurden bis ins 19. Jahrhundert ebenfalls nicht erfasst, teilweise auch Kinder unter einem Jahr.

Die Totenbeschauprotokolle umfassen mit einigen Lücken die Jahre 1648 bis 1920.

Sie enthalten:1)

  • Namen,
  • Beschaudatum,
  • Beruf,
  • Wohnung,
  • Krankheit,
  • Lebensalter,
  • Geburtsort (ab 1804),
  • Stand (ab 1811),
  • Religion (ab 1841),
  • Zuständigkeit (ab 1867),
  • Friedhof (ab 1897) und
  • Sterbepfarre (ab 1900).

Achtung: Das Totenbeschaudatum ist nicht ident mit dem Todesdatum!

„Gattinnen und Kinder werden bis 1852 unter dem Namen des Gatten, beziehungsweise des noch lebenden Elternteils geführt, Stiefkinder unter dem des lebenden Stiefelternteiles, meist mit Angabe des richtigen Zunamens; Ziehkinder in der Regel nur mit dem Vornamen. Im 17. Jahrhundert werden wiederholt auch Dienstpersonen (nur Vorname) unter dem Namen des Dienstgebers gebracht.“1)

Hier kommen Sie (mit kostenloser Anmeldung) zu den Totenbeschauprotokollen auf FamilySearch: https://www.familysearch.org/search/catalog/22998?availability=Family%20History%20Library

Mehr Informationen zum Totenbeschauamt finden Sie im WAIS des Wiener Stadt- und Landesarchivs und im WienGeschichteWiki 

1) Wien Geschichte Wiki / Totenbeschreibamt (zuletzt abgefragt 25.10.2018)

Bild: Infektionsordnung 1630

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