Der Metzen – ein historisches Maß

Print Friendly, PDF & Email

Immer wieder muss der Heimat- oder Familienforscher feststellen, dass historische Maße vor allem in grundherrschaftlichen Aufzeichnungen erwähnt werden, deren Umrechnung in heutige Maßeinheiten nicht ganz einfach ist. Aus diesem Grund möchte ich diesmal am Beispiel des Metzen, eines alten Getreidemaßes, einen kurzen Überblick über die Bestrebungen der Vereinheitlichung des Maß- und Gewichtswesens unter besonderer Berücksichtigung des Metzen geben und am Ende einige Umrechnungsbeispiele bringen.

1. Geschichtliche Entwicklung

Bereits im Mittelalter Bemühungen um Vereinheitlichung

Schon Karl der Große erkannte die Bedeutung  eines einheitlichen Maßsystems. Bereits in einer Verordnung vom 23. März 789 hieß es „an alle“ gerichtet:

„Daß alle gleiche und richtige Maße wie auch gleiche und gerechte Gewichte haben sollen, sowohl in den Gemeinden wie auch in den Klöstern, beim Verkauf oder Einkauf, wie wir im Gesetz des Herrn die Vorschrift haben, ebenso bei Salomo, wo der Herr spricht: Gewicht und Gewicht, Maß und Maß verabscheut meine Seele.“

Karlsfuß und Karlspfund konnten sich jedoch nicht durchsetzen, weshalb schon im Jahr 820 Bischöfe an Ludwig den Frommen die „diversitas mensurarum“ und ihren Nachteil für die Armen kritisierten. (Ulbrich 1972, S. 8–9)

Trotz einiger Anordnungen weiter uneinheitliches System in der Babenberger- und zu Beginn der Habsburgerzeit

Otto I. der Große (936-73) errichtete die Ottonische Ostmark, die auch die Steiermark und Kärnten umfasste. 976 wurde die Mark an die Babenberger verliehen, die ihren Machtbereich bis zu ihrem Erlöschen im Jahr 1246 weiter vergrößerten und den Grundstein für Österreich legten. Bereits unter Leopold VI. wurden 1198 und 1221 Anordnungen über das Maßwesen in Wien angeordnet. Unter den Habsburgern kam Tirol 1363 und später Vorarlberg zu Österreich. Trotz einzelner Maßanordnungen entwickelten sich in allen diesen österreichischen Ländern verschiedene Maßsysteme. Einzelne Anordnungen stammen von Rudolf I. im Wiener Stadtrecht von 1278, von Albrecht II. 1340 im neuen Wiener Stadtrecht sowie Mathias Corvinus 1488 (Wiener Zimenter-Eid). (Ulbrich 1972, S. 9)

Länderweise Vereinheitlichungen versucht, ein einheitliches Maßsystem konnte jedoch nicht erreicht werden.

Unter Ferdinand I. (1521-1564) kamen Ungarn und Böhmen zu Österreich. Trotz der Türkenkriege entwickelten sich Verkehr und Handel sehr positiv. Bereits unter Rudolf II. (1576-1612) wurden 1588 für Niederösterreich ein Patent zur Vereinheitlichung der Maße und 1590 ein Generalmandat zwecks Einführung eines neuen Getreidemaßes (Metzen) erlassen. Unter seinen Nachfolgern kam es zu einer Fülle neuer Regelungen, Zimentierungs-Instruktionen für Wien, für NÖ, 1704 ein gemeinsames Zimentierungspatent für NÖ. und OÖ., Dekrete und Verordnungen zur Vereinheitlichung in der Steiermark bis zum Maßpatent zwecks Maßvereinheitlichung in NÖ. im Jahre 1689.

Aufgrund der Entwicklung von Ferdinand I. bis zu Karl VI. wurden also länderweise Vereinheitlichungen versucht, ein einheitliches Maßsystem konnte jedoch nicht erreicht werden. (Ulbrich 1972, S. 9–10)

Mit Maria Theresia beginnt der Durchbruch

Ein österreichischer Beamter beschrieb die Einstellung der Herrscherin folgend:

„Es ist bekannt, daß es Ihrer K.K.A. Majestät Unserer allergnädigsten Frau sehr am Herzen liegt, in allen k.k. Ländern gleiche Gewichter und Maaßen einzuführen“ (ÖStA, HKA, Bankale N.Ö. Fasz. 66A).

Weiters wird ihre Ansicht in einem Akt vom 11.5.1780 (ebenfalls Hofkammerarchiv) zu einer Gebührenerhöhung folgende Entscheidung wiedergegeben:

„Die Zimentierung solle in erster Linie der Sicherung der richtigen Maße und Gewichte dienen. Sie sei deshalb nicht im Hinblick auf den finanziellen Gewinn für den Staat zu betrachten.“

Ziel war es das Wiener und niederösterreichische System zu vereinheitlichen und auf alle Länder der Monarchie zu übertragen. (Ulbrich 1972, S. 11)

Erste Maßnahmen

1747 wurde das Grazer Maßwesen aufgehoben, stattdessen wurden die Wiener Maße (z.B. Wiener Elle, Metzen, Eimer, Zentner) eingeführt. Da aber erst 1749 die Wiener Normalmaße in die Steiermark geschickt wurden, war der Erfolg gering.

Mit Wirksamkeit vom 1.6.1752 wurde der Stockerauer Metzen als allein geltendes Getreidemaß eingeführt. Da dieser auch für Wien galt, wurde er ab 1756 als Wiener Metzen bezeichnet. Ein kupferner Originalmetzen wurde durch das Wiener Landgrafenamt als Normal angefertigt. (Cod. Austr. V 612).

1752 erging ein Patent, dass auch Kärnten sowohl die Trockenmaße als auch die nassen Maße (für Flüssigkeiten) mit Nachdruck eingeführt werden. Der Stockerauer Metzen wurde mit Patent Maria Theresias am 16.10.1752 auch in Oberösterreich als Getreidemaß eingeführt, was durch die oberösterreichische Regierung am 12.4.1756 neuerlich angeordnet wurde (Cod. Austr. V 1097).

Die Theresianischen Normalmaße werden durch den Jesuiten-Pater Joseph Franz angefertigt

P. Joseph Franz schuf auf Anordnung Maria Theresias vorerst für Niederösterreich (zu dem auch Wien gehörte) nach möglichst genauer Bestimmung der Werte der damals geltenden Maße und Gewichte die Prototypen der Normalmaße:

  1. Theresianisches Längenprototyp für Wiener Klafter und Wiener Elle aus versilbertem Messing. Das Original liegt heute im Wiener Technischen Museum.
  2. Theresianisches Trocken-Hohlmaßprototyp für den Wiener Metzen sowie dazu gehörend Prototype für 1/2-, 1/4- und 1/8-Metzen.
  3. Theresianisches Gewichtsstück-Prototyp: für den Wiener Zentner = 100 Pfund und Pfundgewichte von 1 bis 50 Pfund
  4. Theresianisches Universalmaß-Prototyp aus Messing in Würfelform, dessen Seiten einen Wiener Fuß betrugen. Sie wurden auch Quadrantal bezeichnet.

Alle diese Prototypen trugen die Bezeichnung „A“, die für Niederösterreich angefertigten Kopien (Hauptnormale) wurden mit „B“ , jene für Tirol mit „G“, jene für die Steiermark mit „O“ bezeichnet. Von den Hauptnormalen wurden Gebrauchsnormale für die einzelnen Zimentierungämter (Vorgänger der späteren Eichämter) hergestellt.

Die entsprechende rechtliche Regelung für Niederösterreich war das Maßpatent vom 14.7.1756. 

Anmerkung: Im Gegensatz zum Entwurfsmuster Prototyp (maskulin: der Prototyp) hat das Wort für die Verkörperung einer Maßeinheit sächliches Geschlecht (das Prototyp)!

Maßpatent für Niederösterreich vom 14.7.1756

Als Maße wurden eingeführt (Codex Austriacus 1777, V/1144):

  1. Wiener Klafter (1,896 484 m) und die Wiener Elle (0,777 558 m)
  2. der Stockerauer( = Kremser = Wiener) Metzen (61,486 821 Liter)
  3. Wiener Maaß-Ciment (1,414 724 Liter)
  4. Wiener Gewichts-Centner mit 100 Pfund (56,0060 kg)

Das Niederösterreichische Joch hatte damals noch 1584 Wiener Quadratklafter (5697,1 m²) und noch nicht 1600 Quadratklafter wie ab 10.2.1786.

Neben dem Hauptzimentierungsamt wurden 11 Filialzimentierungsämter eingerichtet: Im Viertel ober dem Manhartsberg (V.O.M.B.) Krems, Eggenburg, Waidhofen an der Thaya, im Viertel unter dem Manhartsberg (V.U.M.B.) Stockerau, Laa und Marchegg, im Viertel ober dem Wienerwald (V.O.W.W.) St. Pölten, Tulln und Ybbs und im Viertel unter dem Wienerwald (V.U.W.W.) in Hainburg und Wiener Neustadt.

In Kraft getreten ist diese neue Regelung am 1.11.1756, die alten Maße wurden für ungültig erklärt und die neuen waren ausnahmslos zu verwenden. Ab diesem Maßpatent gab es in Niederösterreich erstmals für Wirtschaft und Konsumenten ein einheitliches Maßwesen.

Eine Ausnahme war zugelassen: Die oft lokalen Maßeinheiten der Grundobrigkeiten, deren Abgaben in den alten Herrschaftsurbaren mit alten Maßeinheiten angegeben wurden (Zehentangaben), durften weiter verwendet werden, um eine Umrechnung auf das neue System zu vermeiden. Dabei stand die Befürchtung, dass bei der Umrechnung die Bauern von den Herrschaftsbeamten betrogen werden könnten. Von den Gewerbetreibenden, Kaufleuten und Handwerkern waren jedoch ab 1. November geeichte Maße zu verwenden. Wurden Waren mit nicht zimentierten (geeichten) Maßen gemessen oder gewogen, war der Käufer nicht verpflichtet die Ware zum vorgeschriebenen Preis zu bezahlen, weiters wurde Denunzianten zwecks rascher Umsetzung des neuen Maß- und Gewichtssystems die Hälfte der Geldbuße zugesprochen. (Ulbrich 1972, S. 13–15)

Die Ausbreitung des Maßsystems in den Kronländern

Schon im Juli 1756 wurde von Maria Theresia ein Hofdekret erlassen, in dem sie ihre Absicht bekanntgab, die Erweiterung des niederösterreichischen Systems auf alle Erblande auszudehnen. Bereits vier Jahre später wurde mit Hofdekret vom 31.7.1756 die niederösterreichischen Maße für die gesamten Erblande angeordnet.

Im Jahre 1777 wurde das „Allgemeine Zimentierungspatent“ für Niederösterreich erlassen. Jetzt wurde die Zimentierung von Gewichtsstücken aus Stein oder Blei, aber auch von hölzernen Ellen untersagt. Zur Motivation der Zimenter (Eichbeamten) wurde ihnen die Hälfte der Strafgelder zugesprochen. Zimentierte Geräte wie Waagen waren innerhalb einer Frist von zwei Jahren – bei hoher Inanspruchnahme innerhalb eines Jahres – nacheichen zu lassen. Bedauernswert war, dass dieses Patent nicht auch in anderen Kronländern erlassen wurde.

Nach dem Tod Maria Theresias erlitt das Zimentierungswesen einen schweren Rückschritt. Zimentierungs-Hofkommission und landesfürstliche Zimentierungsämter wurden aufgelöst, in Tirol wurden 1787 wieder alte Maße in Geltung gebracht. Nur in Steiermark, Kärnten und Krain konnte das Maßwesen mit seinen Theresianischen Regeln kurzfristig gesichert werden. Erst 1790 wurde unter dem Nachfolger Josephs II. Leopold II. das Zimentierungspatent von 1777 für Niederösterreich wieder in Kraft gesetzt.

Nach der kurzen zweijährigen Regierungszeit Leopolds wurde unter Franz II. das Zimentierungspatent für Niederösterreich aus dem Jahr 1777 im Jahr 1815 wieder kundgemacht und im selben Jahr für Tirol das „Wiener Maß“ als allein gültig vorgeschrieben. (Ulbrich 1972, S. 17–18)

Die Entwicklung zum metrischen Maßsystem in Österreich

Mit der gesetzlichen Definition des Meter und des Gramm durch den französischen Nationalkonvent im Jahr 1795 begann eine neue Aera im Maß- und Gewichtswesen. Ein wesentlicher Vorteil dieses neuen Systems war die Abkehr vom Duodezimalsystem zum einfacher handhabbaren Dezimalsystem. In den Niederlanden wurde das neue System mit 1.1.1819, in Belgien fakultativ ab 1820, in Griechenland mit Gesetz von 1836 eingeführt. In Wien wurde das metrische Maßsystem bereits im November 1823 in Form von Umrechnungstabellen publiziert.

Im südlichen Tirol, das in der napoleonischen Zeit bis 1814/15 nicht zu Österreich gehörte, wurde das metrische System für den öffentlichen Bereich eingeführt, genauso wie in Illyrien und Dalmatien. Infolge der Ergebnisse des Wiener Kongresses kamen diese Gebiete 1815 wieder zu Österreich. Die Beamten der dortigen Länder hatten bereits Erfahrung mit dem neuen System gemacht. (Ulbrich 1972, S. 19–23)

Verbreitung des Theresianischen Maßsystems unter Kaiser Franz Joseph und Einführung des metrischen Systems

Aufgrund der Uneinigkeit der zuständigen Behörden konnte das metrische Maßsystem in Österreich noch nicht umgesetzt werden. Statt dessen erfolgte der weitere Ausbau des Systems von Maria-Theresia.

Mit 1. Mai 1854 wurde die Wiener Elle zum einheitlichen Textilmaß für die gesamte Monarchie eingeführt (RGBl. Nr. 245/1854). In den Folgejahren erfolgte bis 1857 die Einführung des Maßsystems in allen Kronländern mit Ausnahme Venetiens, das bereits das metrische System hatte. Hundert Jahre nach dem im Maßpatent von 1756 war das Ziel gleicher Maßeinheiten in allen Kronländern erreicht.

Parallel zu dieser Entwicklung ging die Diskussion um die Einführung des metrischen Systems weiter. Mit Reichsgesetzblatt Nr. 16/1872 vom 23. Juli 1871 wurde für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder das Gesetz, womit eine neue Maß- und Gewichtsordnung festgestellt wird, beschlossen. Das Gesetz trat mit einer fakultativen Geltung am 1.1.1873, obligatorisch am 1.1.1876 in Kraft. Im Königreich Ungarn wurde das entsprechende Gesetz am 17.4.1874 beschlossen, es trat zum gleichen Zeitpunkt wie das österreichische obligatorisch in Kraft. (Ulbrich 1972, S. 23–32)

2. Nun zum Getreidemaß

Österreichische Getreidemaße

Getreide war in der Vergangenheit eine wichtige Abgabe, die die Bauern an ihren Grundherren abzuführen hatten. Für die Herrschaftsbeamten war es einfacher die abzugebende Menge aus einem Metzen aufschütten zu lassen, als dieses abzuwiegen. Da die Metzen je nach Ort ein anderes Volumen hatten, waren diese lokalen Metzen – wie oben angeführt – bei den Maßvereinheitlichungen (Maßpatenten etc.) ausgenommen.

Im Handel wurde bis ins 19. Jahrhundert das Getreide ebenfalls nicht nach Gewicht, sondern nach Volumen gemessen. Das Getreide wurde in den Metzen gegupft, gestrichen oder selten auch gepresst gemessen. Hinsichtlich Vergleichbarkeit war eine gestrichene Füllung des Metzen die korrekteste. Für den regionalen bzw. überregionalen Handel war ein einheitliches Getreidemaß ein wesentlicher Faktor für den Ablauf der Geschäfte.

Der Metzen war allerdings nicht nur ein Hohlmaß, sondern auch bis 1785 die Fläche, für die die Aussaat eines Metzen gerade ausreichte (= 528 Quadratklafter). Für ein Joch von 1584 Quadratklafter wurden drei Metzen benötigt. (Ulbrich 1972, S. 58–59)

Wien und Niederösterreich

Bereits um 1300 wurden in Niederösterreich zum Schutz der Bevölkerung öffentliche Normalmetzen – auch Kornsteine bezeichnet – aufgestellt. Einige Beispiele von derartigen Normalmetzen:

  • Um 1300 wurde einer in Rastenfeld vor der Kirche aufgestellt
  • 1344 Gars am Kamp: Der Metzen hatte ein Volumen von 75,4 Litern. Er steht heute an der Wand des 1593 neu erbauten Rathauses
  • Um 1540 Kottes: Der Metzen fasst 48,5 Liter und steht am oberen Ende des Marktplatzes
  • 1599 Allentsteig an der Westseite des Stadtbergplatzes
  • 1583, 29. März Wilhelmsburg: Maximilian genehmigte den Wilhelmsburgern einen jährlichen achttägigen Körnermarkt. Aus diesem Grund wurde ein Metzen angefertigt, sein Volumen umfasst 49,6 Liter. Er befindet sich noch am Hauptplatz an der Front des Rathauses (1948 renoviert).
Wilhelmsburger Metzen

Metzen von Wilhelmsburg aus dem Jahre 1583, an der Front des Rathauses am Hauptplatz, Aufnahme bei Regen am 3.5.2016 durch Leopold Strenn, Wien

Weitere Bilder von niederösterreichischen Metzen finden Sie hier

In Wien gab es von ca. 1350 bis 1698 ein Metzenleiheramt in der Mehlgrube (Neuer Markt 5 – Kärntnerstraße 22). Dem Metzenleiher (oberster Eichbeamter für Getreidemaße bis 1752) unterstanden vor 1588 14 Mehlmesser, ab diesem Jahr wurde deren Anzahl auf 18 erhöht.

1548 wurde auf dem Mehlmarkt (heute Neuer Markt) ein steinerner Metzen für das Messen des Getreides aufgestellt, daneben wurde ergänzend dazu ein Pranger für jenen Überltäter errichtet, der „Thut sich ainer im khauff vergessen, mist fals .. wird an selben Prangen gestelt.“

1588 am 19. August wurde von Rudolf II der mit dem Stockerauer Metzen identische Kremser Metzen zum Landmetzen von Niederösterreich erklärt, 1590 wurde dies durch Generalmandat neuerlich bestätigt. Im Jahre 1593 wurde ein Vergleich des Wiener Metzen mit dem Kremser, nunmehr Landmetzen durchgeführt: 30 Kremser Landmetzen entsprachen 43 4/8 Wiener Metzen. 1639 erfolgte eine neuerliche Vergleichsmessung auch mit Maßen aus Bayern, OÖ., Böhmen, Mähren und Ungarn: 30 niederösterreichische Landmetzen entsprachen 43 5/8 Wiener Metzen. (Ulbrich 1972, S. 59–61)

Öffentliche Normalmetzen in Oberösterreich

1552/53 wurde in Wels ein Metzen aus buntem Marmor angefertigt und im Rathaus als öffentliches Maß aufgestellt. 1595 wurde er auf das „rechte Maß“ von 75 Litern erweitert. Nach Dr. Hermann Zippe (Dissertation Universität Wien, 1934) beträgt sein Inhalt 73,75 Liter, bei einer Volumsbestimmung durch Ing. H. Fröhlich (Eichamt Linz) im Jahr 1971 wurden gestrichen voll einschließlich Auslaufstutzen 72,45 Liter ermittelt. Das Original befindet sich im Welser Burgmuseum, Ecke Stadtplatz und Schmidtgasse befindet sich eine Kopie. (Ulbrich 1972, S. 61)

Getreidemaße in der Steiermark

1590 wurde festgestellt, dass die Maß-Generalen von 1570 und 1571 nicht eingehalten würden. 1638 wurde durch landesfürstliche Anordnung das Grazer Viertel als Getreidemaß für die gesamte Steiermark angeordnet. Es war aus Stein angefertigt worden und war im Grazer Rathaus eingemauert. Nach einer Zwischenphase, in dem es sich im Grazer Zimentierungsamt befand, befindet es sich heute im Joanneum. Dreimalige Volumsbestimmungen durch das Grazer Eichamt 1971 ergaben gestrichen 80,95 Liter.

1763 wurde ein Wiener Metzen aus Stein aufgrund des kaiserlichen Patentes im Grazer Rathaus eingemauert, es war jedoch etwas zu klein ausgefallen, weshalb es 1767 rektifiziert wurde (Das Volumen dieses Getreidemaßes wurde 1971 mit 62,07 Litern bestimmt).

1784 wurde dem Grazer Zimentierungsamt ein kupferner Wiener Metzen übergeben. Dieser wurde mit dem Grazer Viertel aus dem Jahr 1638 in den Jahren 1784 und 1792 verglichen. Das Ergebnis:

  • 1 Metzen („Kupfermetzen“) = 3350 Kubikzoll = 61,2 Liter
  • 1 Grazer Viertel = 4359 Kubikzoll = 79,5 Liter (Ulbrich 1972, S. 59–60)

3. Umrechnung der alten Maße ins metrische System

Im Artikel IV des der österreichischen Maß- und Gewichtsordnung vom 23.7.1871 sind die Umrechnungen des alten österreichischen Systems ins neue metrische System angegeben. Weiters werden in folgender Übersicht weitere Unterteilungen angegeben, die zwar nicht im Gesetz angeführt sind, aber dennoch immer wieder auftraten:

Hohlmaße für trockene Gegenstände:

1 Hektoliter = 1,626 365 Wiener Metzen

1 Liter = 0,016 263 65 Metzen

1 Wiener Metzen = 61,486 82 Liter

1 Wiener Massel = 3,843 Liter

1 Wiener Futtermassel = 0,961 Liter

1 Wiener Becher = 0,480 Liter

1 Wiener Metzen = 16 Massel

1 Wiener Massel = 4 Futtermassel

1 Wiener Futtermassel = 2 Becher

(Reichsgesetzblatt Nr. 16/1872 23.07.1871)

Zusammengestellt von:

Dipl.-Ing. Leopold Strenn, Wien, 12.5.2016. leopold.strenn(at)yahoo.de

Literaturverzeichnis (Auszug)

Reichsgesetzblatt Nr. 16/1872 (23.07.1871): Gesetz vom 23. Juli 1871 womit eine neue Maß- und Gewichtsordnung festgelegt wird. Österreichische Maß- und Gewichtsordnung.

Ulbrich, Karl (1972): 100 Jahre metrisches Maßssystem in Österreich (1872-1972). Die historische Entwicklung des österreichischen Maßwesens von den Anfängen bis zur Hundertjahrfeier des metrischen Maßsystems in Österreich im Jahre 1972. 1. Aufl. 1 Band. Wien: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.

Codex Austriacus V: Supplementum codicis Autriaci, Chronologische Sammlung, aller vom 20ten Oktober 1740. vom Anbeginne der angetretenen glorreichen Regierung der Allerdurchlauchtigst=Großmächstigsten Römischen Kaiserinn zu Hungarn und Böheim Königinn, Erzherzoginn zu Oesterreich Mar. Theresiae, bis zum letzten Dezember 1758. In Publicis, Politicis, & Commercialibus, und zum Theile auch Justitialibus, dann Kameral= und Militärwesen erlassenen Generalien, Patenten, Satz=Ordnungen, Rescripten, Resolutionen, dann Landesobrigkeitlichen Edikten, Mandaten und Dekreten, Soviel solche das Erzherzogtum Oesterreich unter, und ob der Enns betreffen, zur allgemeinen Wissenschaft und Nutzen mit besonderm Fleiße auf allerhöchsten Befehl zusammengetragen unter beständiger Leitung Ihrer Kaiserl. Königl. Apostol. Majestät wirklichen Hofraths u. N. Oe. Regierungskanzlers, dann des Heiligen Stephansordnes Ritters Thomas Ignaz Freyherrn von Pöck. Fünfter Theil. Wien 1777, Online verfügbar unter http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10487837_01162.html , zuletzt geprüft 12.5.2016

Kommentare sind geschlossen.