Der Seppi

Unter Kaiser Joseph II. wurde 1785 das sogenannte Grundsteuerregulierungspatent erlassen. Daraus resultierte eine Erfassung aller ertragfähigen Grundstücke. Die so entstandene Josephinische Fassion (oder Josephinischer Kataster) war ab dem 1. November 1789 in Verwendung. Zweck war ausdrücklich eine neue Steuergerechtigkeit. Da dies jedoch den Interessen der Grundherrschaften widersprach, blieb sie nach dem Tod Josephs II. im Jahr 1790 nur kurz in Kraft und wurde bereits im selben Jahr wieder durch die ältere Maria Theresianische-Fassion ersetzt. Im Gegensatz zur Theresiana waren die Grundstücke erstmals als Teil von neu geschaffenen Katastralgemeinden erfasst worden und nicht auf Basis ihrer Zugehörigkeit zu einer Grundherrschaft. Ebenso wurden die um 1770 eingeführten Konskriptionsnummern als Vorgänger der heutigen Hausnummern mit erfasst.1

Abbildung 1: Bildkomposition zur Josephinischen Fassion2

Aufbau

Betitelt sind die einzelnen Fassionsbücher in Niederösterreich mit dem Landesviertel, der leitenden Herrschaft, dem Hauptort und einer Auflistung der zugehörigen Ortschaften der Katastralgemeinde. Als leitende Herrschaft verstand sich üblicherweise die Grundherrschaft mit den meisten Untertanen. Die Bücher beinhalten eine einleitende Grenzbeschreibung der Katastralgemeinde. Anschließend folgen die einzelnen Rieden mit der Auflistung der Grundstücke. Das eigentliche Ortsgebiet mit den Häusern wurde zu einem Ortsplatz zusammengefasst. Abseits davon befindliche Einzelhäuser wie Mühlen oder einschichtig gelegene Höfe wurden bei der Ried angeführt, in der sich das Haus befand. Bei den Häusern und bei den Grundstücken sind die Besitzernamen, Adressen und vereinzelt auch die zuständigen Grundherrschaften aufgeführt. Die einzelnen Grundstücke wurden durchgehend nummeriert. Allerdings besteht kein Zusammenhang zu den späteren Grund- und Bauparzellennummern des Franziszeischen Katasters. Die Rieden selbst wurden mit einer kurzen Grenzbeschreibung eingeleitet. Wenn vorhanden, wurden bei den Grundstücken auch Flurnamen angeführt. Den Abschluss der Bände nehmen Summarien ein, die für die wirtschaftliche Situation interessant sind. Abschließend wurde die Richtigkeit der Angaben von mehreren Personen bezeugt, wobei wiederum die erhaltenen Siegel (auch Petschaften genannt) spannend sind.3 

Die Vermessung der Grundstücke erfolgte durch die Ortsobrigkeit mit den damals üblichen Methoden (z.B. Messkette, Messstrick etc.). Nur große Wälder oder unwegsames Gelände wurden durch Sachverständige vermessen. Eingetragen wurden diese Informationen zu Äckern, Wiesen, Weingärten und Waldungen in einen Vordruck.4 Die Flächenangaben zu Wiesen erfolgten üblicherweise in der Einheit Tagwerk, ein regional sehr unterschiedlich definiertes Grundmaß, welches der Arbeitsleistung eines Tages entsprechen soll. Die Ackerflächen wurden in Joch angegeben. Bei der Ausmessung der Länge und Breite kam der Klafter zur Anwendung.5 Bei den Äckern unterschied man zwischen den Getreidesorten Weizen, Korn, Gerste und Hafer. Die Wiesen wiederum wurden einerseits nach Heu und Grummet6 kategorisiert und anschließend, ob es sich um süße (gute) oder saure (schlechte) Gründe handelte. Der Ertrag der Weingärten wurde in Eimer angegeben. Die Qualität der Waldungen wurde in hartes und weiches Holz unterschieden.7

Abbildung 1: Katastralgemeinde Aichbach (VOWW) als Beispiel für ein Deckblatt und eine Grenzbeschreibung8
  1. Leitende Grundherrschaft der Katastralgemeinde
  2. Hauptort der Katastralgemeinde
  3. Zugehörige Ortschaften (manchmal mit der Anzahl der erfassten Häuser)
  4. Grenzbeschreibung (üblicherweise einleitend)
Abbildung 2: Katastralgemeinde Aichbach (VOWW) als Beispiel für einen Ortsplatz und eine Ried9
  1. Ortsplatz mit den zugehörigen Häusern
  2. fortlaufende Nummerierung der Grundstücke
  3. Eintrag zu einem Haus mit angrenzendem Hausgarten
  4. Ried mit kurzer Grenzbeschreibung und wirtschaftlichen Angaben
  5. einzelne Grundstücke mit Angaben zu Besitzern und teilweise Flurnamen
  6. Blattnummer und Summarium der Flächen auf dem Blatt

Recherchetipps

In Niederösterreich erfolgte die Nummerierung der Fassionsbücher nach Landesvierteln und grob nach der alphabetischen Reihenfolge der leitenden Herrschaften. Die konkrete Führung der Fassionsbücher kann sich im Detail deutlich unterscheiden. Manchmal findet man die Grenzbeschreibung auch abschließend. Mal wurden die Ortsplätze in die Nummernfolge der Rieden aufgenommen, ein anderes mal nicht. Der Informationsgehalt zu den einzelnen Grundstücken variiert je nach leitender Herrschaft deutlich.

Herausfordernd kann die Interpretation der Angaben sein. Beispielsweise kann sich die Nummerierung der Häuser in der Zeit nach der Josephinischen Fassion verändert haben. In einzelnen Fällen stimmen die Hausnummern im Franziszeischen Kataster bereits nicht mehr mit jenen der 1780er-Jahre überein, was oft bei der Betrachtung einzelner Liegenschaften nicht offensichtlich ist. Diesbezügliche Abweichungen werden erst beim Abgleich weiterer Liegenschaften oder durch Einsicht in weitere Quellen nachvollziehbar. Nicht immer wurden die Häuser anhand der Reihenfolge der Hausnummern eingetragen, was die Suche nach einem bestimmten Haus erschwert.

Die Ermittlung der zu einer Liegenschaft zugehörigen Grundstücke ist im Vergleich zum späteren Franziszeischen Kataster aufwändig. Da es kein Verzeichnis gibt, müssen alle im Fassionsbuch aufgeführten Besitzerangaben zu den aufgeführten Grundstücken geprüft werden. Leichter fällt dieses Vorhaben im Streusiedlungsgebiet, da dort manchmal direkt bei der Liegenschaft auch die zugehörigen Gründe angegeben wurden.

Die Schreibweise der Namen zu jener Zeit war noch nicht fixiert und konnte in zahlreichen Variationen erfolgen, teilweise sogar von einem Eintrag zum nächsten. Manchmal vergaß man einzelne Häuser direkt beim Ortsplatz aufzulisten oder die Hausnummer wurde nicht angegeben. Da meist mehrere Grundstücke zu einer Liegenschaft erfasst wurden, kann man fehlende oder fehlerhafte Angaben immerhin abgleichen.

Flurnamen bleiben oft über Jahrhunderte hinweg erhalten und können Hinweise auf abgekommene oder öde Siedlungsplätze sein. Somit sind sie beispielsweise für die Wüstungsforschung besonders wertvoll.10 Generell sind sie jedoch eine spannende Quelle für die Haus- und Regionalgeschichte.

Digitalisate

Während die Fassion selbst für große Teile der Habsburgermonarchie erfasst wurde11, sind nur in einzelnen Regionen Digitalisate verfügbar. In Niederösterreich sowie in Mähren und Schlesien können die Bände der Fassion online eingesehen werden. Ansonsten befinden sich die Bestände in den regionalen Archiven.

NÖLA Findbuch: https://www.noela.findbuch.net/php/main.php#4a6f7346617373

ARON (Mähren und Schlesien):
ttps://www.mza.cz/aron/apu/de967440-b6a3-4c09-870e-7f587deb6bfd


  1. Bernhard HACKL, Die Gülteinlagen und die Theresianischen sowie Josephinischen Steuerfassionen in den österreichischen Ländern. In: Josef PAUSER, Martin SCHEUTZ, Thomas WINKELBAUER (Hg.), Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert) (Wien 2004) 365-377, hier 372 f.; Elisabeth LOINIG, Vermessung – Grenzen – Gerechtigkeit. In: Elisabeth LOINIG, Renate STOCKREITER (Hg.), Vermessen …? – Grenzen und Gerechtigkeit (St. Pölten 2017) 23-39, hier 25 f.; Heidemarie BACHHOFER, Quellen in Archiven. In: HÄMMERLE, LÖFFLER, ROSNER, SCHEUTZ (Hg.), Niederösterreich im 18. Jahrhundert – Band 1 (St. Pölten 2024) 137-188, hier 157. ↩︎
  2. Bildkomponenten: Gemälde von Anton von Maron (Joseph II. um 1775): https://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_II.#/media/Datei:Anton_von_Maron_006.png; NÖLA, Josephinische Fassion – Staasdorf (1787) = JosFass OW 470 (13.3.2026) https://www.noela.findbuch.net/php/main.php#4a6f7346617373x1052. ↩︎
  3. NÖLA, Josephinische Fassion (4.3.2026) https://www.noela.findbuch.net/php/main.php#4a6f7346617373; Franz JÄGER, Haus, Hof und Familie (Graz 2018) 80; Willibald MAYRHOFER, Quellenerläuterungen für Haus- und Familienforschung in Oberösterreich (Linz 2019) 56 ff.; hier werden auch Individualfassionsauszugsbögen erwähnt, welche die Zuordnung von Hausbesitzern zu Grundherrschaften ermöglichen. ↩︎
  4. Felix GUNDACKER, Die Besitzer der Bauparzellen in Niederösterreich im Franziszeischen Kataster 1817-1824 (Wien 2008) 8-12. ↩︎
  5. Mehr zu den historischen Maßeinheiten in Niederösterreich: Gerhard FLOSSMANN, Häuserbuch Bergland – Teil 2 (Bergland 2008) 573. ↩︎
  6. zur Bedeutung von Grummet: Frühneuhochdeutsches Wörterbuch (13.3.2026) https://fwb-online.de/lemma/grummet.s.2n. ↩︎
  7. Felix GUNDACKER (wie Anm. 4) 8-12; Bernhard HACKL (wie Anm. 1) 372. ↩︎
  8. NÖLA, Josephinische Fassion – Aichbach (1787) = JosFass OW 278 (5.3.2026) https://www.noela.findbuch.net/php/main.php#4a6f7346617373x861. ↩︎
  9. NÖLA, JosFass OW 278 (wie Anm. 8). ↩︎
  10. Wolfgang ZEHETNER, Wo lebte der alte Mädlmülner – Auf der Spur einer vergessenen Mühle im Melktal. In: Jahrbuch der Österreichischen Gesellschaft für Familien- und Regionalgeschichtliche Forschung 2023 (Wien 2023) 27-46; Wolfgang ZEHETNER, Wo war die Vogelwaid? – Auf der Spur verschwundener Höfe. In: Jahrbuch der Österreichischen Gesellschaft für Familien- und Regionalgeschichtliche Forschung 2025 (Wien 2024) 53-68. ↩︎
  11. Bernhard HACKL (wie Anm. 1) 372; in Österreich blieb Tirol ausgenommen. ↩︎

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