(Programmänderung) Unehelich, legitimiert, adoptiert oder bei Pflegeeltern im 19. Jahrhundert – 263. ÖFR-Online-Genealogiestammtisch

Programmänderung Leider musste der ursprünglich geplante Vortrag zum Thema „Rückblick zum Genealogentag in Göttingen“ abgesagt werden. Wir danken für Ihr Verständnis. „Das Rechtsverhältniß zwischen Aeltern und Kindern ist verschieden, je nachdem es aus einem ehelichen oder unehelichen Beyschlafe, oder durch Annahme an Kindesstatt oder Uebernahme in die Pflege entstanden ist.“…

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Unehelich, legitimiert, adoptiert oder bei Pflegeeltern im 19. Jahrhundert – 180. ÖFR-Online-Genealogiestammtisch

Bild Ferdinand Georg Waldmüller - Adoption

„Das Rechtsverhältniß zwischen Aeltern und Kindern ist verschieden, je nachdem es aus einem ehelichen oder unehelichen Beyschlafe, oder durch Annahme an Kindesstatt oder Uebernahme in die Pflege entstanden ist.“[1] Vor allem im 17. Jahrhundert sind in den Matriken immer wieder Begriffe wie Bankert, Bastard, Hurenkind, spurius, natürliches oder illegitimes Kind…

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