Begünstigt – benachteiligt?  Frauen und Männer im Ehegüterrecht. 

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Ein Literaturhinweis in Ergänzung zum Vortrag „Eheverträge, Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen als Quelle für Familienforscher“ im Rahmen des Genealogenstammtisches der ÖFR am 16. Oktober 2018 in Wien (Link):

Begünstigt  –  benachteiligt?  Frauen  und  Männer  im  Ehegüterrecht.  Ein  Vergleich  auf  der  Grundlage  von  Heiratskontrakten  aus  zwei  Herrschaften  der Habsburgermonarchie im 18. Jahrhundert
von  Gertrude Langer-Ostrawsky und  Margareth Lanzinger

„Im  Kontext  von  Heirat  und  Hausstandgründung  in  der  Frühen  Neuzeit  waren  wirtschaftliche  Fragen  zentral.  Es   galt  Rechte  und  Ansprüche  zwischen  den  Ehepartnern,  zu  erwartenden  oder  bereits  vorhandenen  Kindern   und  den  Herkunftsfamilien  abzusichern.
Entsprechende  Konditionen  und  Bestimmungen  wurden  primär  in  Form  von  Heiratskontrakten  ausgehandelt  und  geregelt.  Diese  geben   Auskunft  über  die  Gestaltung  der  Grundlagen  einer Ehe und des Witwen- bzw. Witwerstandes, der Besitzverhältnisse und nicht zuletzt der Geschlechterverhältnisse   und  bringen  gleichzeitig  zeitgenössische  (Ordnungs-)Vorstellungen  und Präferenzen zum Ausdruck. Orientierungsgrundlage bot das Ehegüterrecht.“ (Gertrude Langer-Ostrawsky und  Margareth Lanzinger)

Hier die Publikation: http://www.kb.dk/export/sites/kb_dk/da/nb/publikationer/fundogforskning-online/pdf/A04B_Langer-Lanzinger-GER.pdf

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