Urheberrecht: Fotos im Internet – Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 7.8.2018 (C-161/17)

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In den letzten Wochen wurde in den verschiedensten Medien über die neueste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Verwendung von Bildern im Internet berichtet. 1)
In diesem ganz neuen Urteil 2) hat der EuGH entschieden, „dass die Verwendung eines Fotos, das zunächst mit Zustimmung des Fotografen im Internet veröffentlicht worden ist, durch einen anderen Nutzer im Internet das Urheberrecht des Fotografen verletzt und damit unzulässig ist. Mit dieser Entscheidung wird klargestellt, dass im Internet veröffentlichte Fotos – wie auch andere urheberrechtlich geschützte Werke – nicht frei nutzbar sind, und zwar auch dann nicht, wenn sie ursprünglich mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht worden sind. Das Urteil des EuGH stärkt somit das Urheberrecht im Internet und schränkt so die freie Verwendung von geschützten Fotos (und anderer geschützter Werke) maßgeblich ein.“ (Trend vom 10.8.2018)

Europäischer Gerichtshof

1) Bericht im Trend am 10.8.2018: https://www.trend.at/branchen/rechtsschutz/fotos-internet-eugh-urteil-urheberrecht-10264594 (zuletzt abgefragt 31.8.2018)

Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 7. August 2018: https://www.sueddeutsche.de/digital/eugh-urteil -zum-urheberrecht-quellenangabe-reicht-nicht-1.4085267 (zuletzt abgefragt 31.8.2018)

2) URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 7. August 2018: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=204738&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 (zuletzt abgefragt 31.8.2018)

Bild: By Cédric Puisney from Brussels, Belgium (European Court of Justice – Luxembourg) [CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons

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