Ein Literaturhinweis in Ergänzung zum Vortrag „Eheverträge, Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen als Quelle für Familienforscher“ im Rahmen des Genealogenstammtisches der ÖFR am 16. Oktober 2018 in Wien (Link):
Begünstigt – benachteiligt? Frauen und Männer im Ehegüterrecht. Ein Vergleich auf der Grundlage von Heiratskontrakten aus zwei Herrschaften der Habsburgermonarchie im 18. Jahrhundert
von Gertrude Langer-Ostrawsky und Margareth Lanzinger
„Im Kontext von Heirat und Hausstandgründung in der Frühen Neuzeit waren wirtschaftliche Fragen zentral. Es galt Rechte und Ansprüche zwischen den Ehepartnern, zu erwartenden oder bereits vorhandenen Kindern und den Herkunftsfamilien abzusichern.
Entsprechende Konditionen und Bestimmungen wurden primär in Form von Heiratskontrakten ausgehandelt und geregelt. Diese geben Auskunft über die Gestaltung der Grundlagen einer Ehe und des Witwen- bzw. Witwerstandes, der Besitzverhältnisse und nicht zuletzt der Geschlechterverhältnisse und bringen gleichzeitig zeitgenössische (Ordnungs-)Vorstellungen und Präferenzen zum Ausdruck. Orientierungsgrundlage bot das Ehegüterrecht.“ (Gertrude Langer-Ostrawsky und Margareth Lanzinger)
Hier die Publikation: http://www.kb.dk/export/sites/kb_dk/da/nb/publikationer/fundogforskning-online/pdf/A04B_Langer-Lanzinger-GER.pdf
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