Immer wieder stoßen Familienforscher bei der Durchsicht grundherrschaftlicher Aufzeichnungen auf die Abkürzung p.p.
Ein schönes Beispiel, wie sich der Schreiber immer wiederkehrende Textstellen zu notieren erspart hat, hier im Gewährbuch der Herrschaft Maissau, NÖLA, KG Krems 147/1 fol. 85, z.B. in der letzten Zeile nach „mit allen nuzen“ p.p.
Abbildung NÖLA, KG Krems 147/01, Gewährprotokoll fol. 85, letzter Eintrag, online hier im Findbuch des NÖLA (14.4.2023)
Simon Wilhelmbstorfer Maria vxor haben nuz vnd gwöhr empfangen um ein Virtl Lehen Behaußung zu Meißldorf zwischen Hannsen Lödl vnd Mändlsche wittib gelegen, daruon dint mann Jährl. der herrschafft Mayssau auf Michäelij zur rechten Grund dienst 22 xn 2 d wachtgeld 50 vnd nicht mehr darumen hiruor in Lib B fol. 484 Philipp wunderer an nuz vnd gwöhr geschriben gestanden, welches besagte gwöhr nehmer per 250 f. durch heurat an Sich gebracht haben, möge nun darmit allen nuzen p.p. Schloß Mayssau d. 11 9ber 1733
Zu Beginn des Buches hat der Schreiber noch den Text zur Gänze protokolliert:
„… allen nuz vnd frommen schaffen, vnd betrachten, auch darmit handlen, thuen vnd lassen, als mit andern (manchmal auch: Ihren) Seinen aigenthumbl(ichen) güttern, wie Grundbuechs recht vnd Gewohnheit ist.“
Später hat er sich diese Arbeit erspart und statt dieser Formel nur mehr p.p. für perge, perge (lateinisch für „fahre fort, fahre fort“ bzw. „und so fort“) geschrieben.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.