Familiennamenbuch der Schweiz

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https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ASwiss_Pass_2010.jpg By SDE. (Own scan.) [Public domain], via Wikimedia Commons

Die Schweizer Staatsbürgerschaft kann gemäß Art. 37 Abs. 1 der Bundesverfassung nicht ohne Erwerb des Bürgerrechts einer Gemeinde und des Kantons erworben werden.
„Das „Familiennamenbuch der Schweiz“ ist ein unentbehrliches Handbuch für Familienforscher und Historiker. Das Familiennamenbuch verzeichnet alphabetisch alle Familien, die 1962 in einer schweizerischen Gemeinde das Bürgerrecht besassen. Zu den einzelnen Familien werden folgende Informationen aufgelistet: der jeweilige Bürgerort und der Zeitpunkt des Bürgerrechtserwerbs sowie Herkunftsort oder Herkunftsstaat. Auf dieser Homepage werden die rund 48.500 Familiennamen der vergriffenen Buchausgabe über übersichtliche Suchfunktionen erschlossenen und im Internet frei zugänglich gemacht.
Die Online-Datenbank beinhaltet die unveränderte dritte Auflage des „Familiennamenbuchs der Schweiz“ (Schulthess Polygraphischer Verlag, Zürich 1989). Die dabei geschaffene Datenbank wurde 1990 durch die Stiftung Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) von der „Arbeitsgemeinschaft Schweizer Familiennamen“ erworben.“

http://www.hls-dhs-dss.ch/famn/index.php

Auch biographische Informationen sind in manchen Fällen hier zu finden, z.B. zu Primavesi, Antonio:
„geboren 20.2.1857 Maastricht, gestorben 23.11.1915 Balerna, kath., von Lugano. Sohn des Domenico, aus Pognana Lario (Lombardei) stammenden Besitzers einer Zuckerbäckerei in Maastricht, und der Carolina geb. Chiesa, von Sagno. ∞ 1881 Enrica Piotti, Tochter des Francesco, von Locarno. 1860 zog P. mit den Eltern nach Balerna. Er besuchte das Collegio Gallio in Como und das Gymnasium in Lugano. 1878 machte er sein Lizenziat der Rechte an der Univ. Löwen. Nach einem Praktikum im Anwaltsbüro von Gioachimo Respini wurde er 1881 Ratssekr. des Tessiner Grossrats. 1884-85 war er konservativer Staatsrat (Inneres). 1885 trat er zurück, wurde aber in den Grossrat gewählt, den er sogleich präsidierte und dem er bis 1888 angehörte. 1888-95 wirkte er als Untersuchungsrichter und 1895-1915 als Appellationsrichter.
Literatur: – U. Primavesi, I P., 1981, 329-334, Autorin/Autor: Pablo Crivelli / CN“

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